Mediation bildet auch in Deutschland zunehmend eine Alternative zu den herkömmlichen Konfliktlösungsverfahren.
Besonderheit des Mediationsverfahrens gegenüber herkömmlichen Konfliktlösungs-
verfahren ist es, dass letztlich kein Fremdwille (Richter/Schlichter) den Streit
entscheidet, sondern die Streitbeteiligten durch einen Mediator befähigt werden,
den Konflikt selbständig zu lösen. Daraus erwächst in aller Regel der Vorteil einer
interessensgerechten, vor allem aber auch schnellen und kostengünstigen Streitbeilegung.
Der Rechtsanwalt Harald Keil wurde bereits 2001 an der Deutschen Anwaltsakademie erfolgreich zum Mediator ausgebildet und hat seither reichhaltige Erfahrungen bei der Durchführung von Mediationsverfahren erlangt, deren zugrunde liegende Konflikte insbesondere dem Arbeits- und Geschäftsleben entstammen.
In Kooperation mit Rechtsanwalt und Mediator Thomas
Müller aus München bieten wir insbesondere auch bei
Streitigkeiten im Medienbereich an, den Konflikt im
Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen.
Bei Bedarf führt Herr Keil das Mediationsverfahren
auch gemeinsam mit dem Dipl.-Psych. Dirk Behr als
Co-Mediator durch.
Selbstverständlich vertreten und unterstützen wir Sie
auch professionell im Rahmen eines gerichtlichen
Mediationsverfahrens.
Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen
Herr Keil während unserer Geschäftszeiten gern
auch persönlich zur Verfügung.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie darüber
hinaus in unserem
Mediationsvertrags-Entwurf.